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Der Bundesgerichtshof hat sich in seinen Entscheidungen zum 3. B?rsengang der Deutschen Telekom AG und zum Verkauf des Osteuropagesch?fts der Hypovereinsbank mit der Frage der Zul?ssigkeit des unbezifferten Nachteilsausgleichs im faktischen Aktienkonzern besch?ftigt. Nach eingehender Analyse der Dogmatik der Haftung nach §§ 311, 317 AktG und der Grenzen der Zul?ssigkeit des Nachteilsausgleichs im faktischen Aktienkonzern kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass sich die Verantwortlichkeit nach §§ 311, 317 AktG als ein positiv normierter Fall der culpa-Haftung f?r negotiorum gestio darstellt. Darauf basierend untersucht der Autor m?gliche F?lle des unbezifferten Nachteilsausgleichs und kommt zu dem Ergebnis, dass dieser den Konzerngesch?ftsleitern nur sehr eingeschr?nkten Spielraum er?ffnet.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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