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Die Arbeit besch?ftigt sich mit dem Verfahren nach § 97 ArbGG zur Feststellung der Tariff?higkeit und Tarifzust?ndigkeit einer Vereinigung. Als prozessuales Pendant zu Art. 9 Abs. 3 GG dient es in erster Linie dem subjektiven Grundrechtsschutz der Tarifvertragsparteien. Gleichzeitig stellt es ein Korrektiv zur Erhaltung der Funktionsf?higkeit der Tarifautonomie dar. Gemeinsam mit dem Verfahren aus § 2 Abs. 1 ArbGG in Verbindung mit § 9 Halbs. 2 TVG erm?glicht das Verfahren nach § 97 ArbGG die umfassende M?glichkeit der Tarifnormpr?fung. Anhand eines Vergleichs zu in der Rechtsordnung bestehenden Normenkontrollverfahren werden ?hnlichkeiten und Unterschiede zwischen diesen und dem Verfahren nach § 97 ArbGG herausgearbeitet.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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