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Bei der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen entscheidet nach dem Tod des Stifters und der Er?ffnung der letztwilligen Verf?gung allein die Stiftungsbeh?rde ?ber das Vorliegen der f?r die Anerkennung notwendigen Voraussetzungen. Gleichzeitig k?nnen Erben oder Erbpr?tendenten Anspr?che aus dem letzten Willen oder aus Erb-und Pflichtteilsrecht geltend machen, die der Stiftung ihre Verm?gensgrundlage entziehen k?nnen. Die folgende Arbeit widmet sich den im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bestehenden Herausforderungen und entwickelt hierf?r praxisnahe L?sungen. Sie beantwortet au?erdem die Frage, wer bei einer Stiftung von Todes wegen in der Schwebephase zwischen Tod des Erblassers und Anerkennung der Stiftung Rechtstr?ger des Nachlasses ist.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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