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Am 01.01.2015 tritt ein bundesweit einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn in H?he von 8,50 Euro in Kraft. Bislang ist der deutschen Rechts- und Wirtschaftsordnung ein gesetzlich fixierter Lohn fremd. Es dominiert der Grundsatz der Vertragsfreiheit, wonach ein Lohn als ≪angemessen≫ gilt, wenn er von den Arbeitsvertragsparteien frei ausgehandelt wurde. Gleichwohl hat der Gesetzgeber ? nicht zuletzt aufgrund der existenziellen Bedeutung des Lohnes f?r die meisten Arbeitnehmer ? dem Grundsatz der freien Lohngestaltung schon heute gewisse Grenzen gesetzt. Vor diesem Hintergrund widmet sich diese Arbeit der Frage, ob und in welcher Weise das derzeitige Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zum Schutz einer angemessenen Arbeitsverg?tung beitragen kann.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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