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Die Auswahl des Insolvenzverwalters ist im deutschen Recht nur rudiment?r bis gar nicht geregelt. Dies wirft verfassungs-, aber auch europarechtliche Bedenken auf. Nach einem generellen ?berblick ?ber das Verwalterauswahlwesen fokussiert die Arbeit auf die Vereinbarkeit dessen mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dabei wird zun?chst er?rtert, ob die T?tigkeit der Insolvenzverwaltung ?berhaupt von deren Anwendungsbereich umfasst ist. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Analyse der Verwalterauswahl am Ma?stab der Richtlinie. Besonderer Er?rterung bed?rfen dabei der Ausschluss juristischer Personen sowie die richterliche Praxis der Listenf?hrung. Sie stellen letztlich aber nur Teilaspekte dar, die belegen, warum die Verwalterauswahl europarechtswidrig und reformbed?rftig ist.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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