Autonomisierung des ?ffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Ber?cksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL

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Autonomisierung des ?ffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Ber?cksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL

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Die Arbeit besch?ftigt sich mit dem bildnisrechtlichen ?ffentlichkeitsbegriff des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG, den der Gesetzgeber trotz des massiven technischen Wandels und der herausragenden Bedeutung von Bildnissen im digitalen Zeitalter seit ?ber 100 Jahren nicht novelliert hat. Vielmehr greift die ?berwiegende Meinung in der Rechtsprechung und der Literatur im Rahmen des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG seit jeher auf das Verst?ndnis des urheberrechtlichen ?ffentlichkeitsbegriffs gem?? § 15 Abs. 3 UrhG zur?ck, der infolge der umfassenden Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL erhebliche Modifikationen erfahren hat. Die Arbeit widmet sich insoweit der Frage, ob f?r den bildnisrechtlichen ?ffentlichkeitsbegriff tats?chlich der urheberrechtliche ?ffentlichkeitsbegriff, die Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH herangezogen werden k?nnen. Dabei werden erhebliche Unterschiede zwischen dem bildnisrechtlichen und dem urheberrechtlichen ?ffentlichkeitsbegriff konstatiert, die eine Autonomisierung des bildnisrechtlichen ?ffentlichkeitsbegriffs gebieten. Die Autorin entwickelt daher einen von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL losgel?sten ?ffentlichkeitsbegriff, der den bildnisrechtlichen Spezifika Rechnung tr?gt.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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