Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam.

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Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam.

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Muslime wollen den Islam, ihre Religion, auch in Deutschland leben. Sie bauen Moscheen und Minarette, welche die Herrschaft Allahs propagieren. Musliminnen kleiden sich wie im Orient. Schon ruft der Muezzin zum Gebet. Die Scharia soll m?glichst zur Geltung kommen. Daf?r berufen sich die Muslime auf die Religionsfreiheit und werden darin, soweit irgendwie tragbar, von Politik, Rechtsprechung, Medien und Wissenschaft unterst?tzt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Freiheiten des Glaubens und des Bekenntnisses und die Gew?hrleistung der ungest?rten Religionsaus?bung zu einem vorbehaltlosen Grundrecht der Religionsfreiheit zusammengefa?t und dieses nicht nur weit ausgedehnt, sondern auch in einen denkbar hohen Rang gehoben. Nur gegenl?ufigen verfassungsrangigen Prinzipien mu? das Grundrecht, zu leben und zu handeln, wie es die Religion gebietet, weichen. Die schicksalhafte Dogmatik ist neu zu bedenken, weil der Islam eine verbindliche Lebensordnung ist, die mit westlicher Kultur schwerlich vereinbar ist. Die S?kularit?t ist ihm fremd. Der aufkl?rerische Vorrang des Staatlichen vor dem Religi?sen ist religionspluralistisch zwingend. Grundrechte, die freiheitliche demokratische Ordnung umzuw?lzen, kann es wegen des gegenl?ufigen Widerstandsrechts nicht geben. Auch die Religionsgrundrechte lassen es nicht zu, da? die Erste Welt, das Diesseits, von Vorstellungen einer Zweiten Welt, des Jenseits, beherrscht wird. Die Dogmatik der Religionsgrundrechte wirft Fragen nach Meinen, Wissen und Glauben, nach politischer Freiheit und religi?ser Herrschaft, nach Diesseits und Jenseits, nach Staat und Religion auf, die Frage nach einer Republik, deren fundamentales Prinzip die Freiheit der B?rger ist, die demokratisch zum Recht finden.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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verbindliche berufen Moscheen Religi wollen