Fort- und Weiterbildung M?glichst viele Kosten absetzen

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Fort- und Weiterbildung M?glichst viele Kosten absetzen

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Fort- und Weiterbildung: M?glichst viele Kosten absetzen Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Fortbildung oder Weiterbildung d?rfen Sie steuermindernd als Werbungskosten geltend machen ? und zwar unbegrenzt, denn einen H?chstbetrag gibt es hier nicht. Die M?glichkeiten, sich fortzubilden, sind unbegrenzt: Allgemeinbildende Schule, Bildungsreise, Lehrgang, Fluglizenz, Jagdschein, Pers?nlichkeitsbildung, Sprachkurs und Fernstudium ? alles ist m?glich. Aber nicht alles stellt auch eine steuerlich relevante Fortbildung dar. Denn Fortbildung ist aus steuerlicher Sicht jede beruflich veranlasste Bildungsma?nahme nach Abschluss der ersten Ausbildung. Ist die erstmalige Ausbildung noch nicht abgeschlossen, liegt eine Berufsausbildung vor. Deren Kosten geh?ren zu den Sonderausgaben und sind im Gegensatz zu den Fortbildungskosten nur begrenzt bis zu 6.000,? ? absetzbar. Privat veranlasste Weiterbildungen wirken sich steuerlich gar nicht aus, deren Kosten k?nnen Sie also nicht absetzen. F?r Sie ist also wichtig zu wissen, ob Ihre Bildungsma?nahme steuerlich als beruflich veranlasste Fortbildung anerkannt wird. In dem Kapitel "Fortbildungen von A-Z" werden Sie sicher f?ndig. Spannend wird es bei den abzugsf?higen Kosten. Insbesondere bei dem wichtigen Kostenfaktor Reisekosten h?ngt viel davon ab, ob die Bildungsma?nahme eine berufliche Ausw?rtst?tigkeit darstellt oder ob es sich bei der Bildungseinrichtung um die erste T?tigkeitsst?tte handelt. Lesen Sie, welche Aufwendungen Sie rund um eine Fortbildung oder Weiterbildung in Ihrer Steuererkl?rung noch geltend machen k?nnen und welche Leistungen (z.B. vom Arbeitgeber) Ihre abzugsf?higen Fortbildungskosten mindern.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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